Mit der Novelle des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) im Jahr 2010 hat Thüringen bundesweit Maßstäbe gesetzt. Dies bestätigt nun auch eine Studie der TU Dortmund und der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Emde, dazu: „Das Betreuungsangebot in den Kindergärten hat sich in den vergangenen fünf Jahren äußerst positiv entwickelt. Die hohen Qualitätsstandards gilt es für die nächsten Jahren zu sichern. Deshalb werden wir alle freiwerdenden finanziellen Spielräume nutzen, um die personelle Ausstattung in unseren Kindergärten und die Qualität des Kindergartens als Bildungseinrichtung
abzusichern. Außerdem wollen wir eine Höchstgrenze für Elternbeiträge einführen, damit alle Familien die Chance auf Zugang zu frühkindlicher Bildung haben.“
Im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz nahm Dr. Matthias Schilling (TU Dortmund) besonders die Betreuungssituation der unter dreijährigen Kinder in den Blick. Seinen Ausführungen zufolge müsse man hier deutlich nach den einzelnen Jahrgängen differenzieren. Kindern bis zu einem Jahr würden in erster Linie zu Hause betreut. Hier liege die Betreuungsquote im einstelligen Bereich, was er auch unter bindungstheoretischen Gesichtspunkten befürworte. Bei den Kindern ab einem Jahr, die mit der Gesetzesnovelle erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhielten, stelle sich die Situation deutlich anders dar. Die Betreuungsquote sei hier in den letzten Jahren verdoppelt worden.
„Die Verdoppelung der Betreuungsquote bei den Einjährigen spricht für unser Modell der Wahlfreiheit. Durch Unterstützung des Landeserziehungsgeldes können Eltern selbst entscheiden, was für ihre Kinder das Richtige ist und ob sie ihre Kinder lieber zu Hause betreuen oder einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen“, so Emde.
Heiko Senebald
Pressereferent